Loopback

The German text is legally binding.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktuelle Version 1.0.0. Letzte Änderung 23.01.2025. Der deutsche Text ist rechtlich maßgeblich.

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Loopback Holding UG (haftungsbeschränkt) („Loopback“) und dem Kunden (Loopback und Kunde auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“) über die Erbringung sämtlicher von Loopback angebotenen Leistungen und/oder Produkte (insgesamt die „Services“).

1.2

Die Leistungen und/oder Produkte von Loopback richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbracht werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Geschäftsbeziehung von Loopback mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Für diese Kunden gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, auf die bei Bedarf explizit verwiesen wird.

1.3

Im Sinne dieser AGBs ist der Begriff 'schriftlich' auch als elektronische Korrespondenz, insbesondere E-Mail, zu verstehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

2. Art und Umfang der Leistungen

2.1

Loopback erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen nach näherer Maßgabe des Vertrages und dessen Anlagen. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch Loopback bestätigt werden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf Loopback die Loopback obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.

2.2

Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von Loopback, die nicht Teil der beauftragten Leistungen sind und auch nicht Voraussetzung für die Erbringung der beauftragten Leistungen von Loopback sind, können jederzeit eingestellt werden. Loopback wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen, soweit möglich, auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

2.3

Angebote von Loopback sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von Loopback, spätestens mit der Annahme der Lieferung und/oder der Leistung durch den Kunden zustande.

2.4

Inhalt und Umfang der von Loopback geschuldeten Leistungen ergeben sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart aus der Auftragsbestätigung von Loopback.

2.5

Zumutbare Teillieferungen und/oder Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.6

Loopback behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden, und für den Kunden zumutbar sind.

2.7

Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Loopback kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von Loopback verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde Loopback erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. In Fällen des Verzugs gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.

2.8

Liefertermine verlängern sich für Loopback angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von Loopback nicht zu vertretenden Ereignissen, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc. Loopback behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert.

2.9

Von Loopback bereitgestellte Services sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Loopback liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, DDoS etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für Loopback absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird Loopback dies dem Kunden mindestens einen Tag vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.

3. Resellerausschluss

3.1

Die von Loopback zur Verfügung gestellten Services sind ausschließlich für den direkten, vertraglich vereinbarten Gebrauch durch den Kunden bestimmt. Jede weitere Überlassung der von Loopback zur Verfügung gestellten Services an Dritte im Wege des Resellings bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen Loopback und dem Kunden.

4. Preise, Fälligkeit und Einwendungen gegen Rechnungen

4.1

Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aufgrund der Erbringung der Services durch Loopback auf Basis der hierfür mit dem Kunden vereinbarten Preise ergeben. Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2

Monatlich zu entrichtende Entgelte sind im Voraus, bei einer zeitanteiligen Nutzung entsprechend anteilig, zu entrichten. Nutzungs- und verbrauchsabhängige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3

Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind zehn (10) Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine rechtlich unverbindliche Abrechnung der Leistungen wird dem Kunden jeweils auf Anfrage von Loopback zum Abruf bereitgestellt. Loopback wird dem Kunden die Rechnung in Textform (in der Regel als E-Mail-Anhang) zur Verfügung stellen. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Empfang der Rechnungen sichergestellt ist.

4.4

Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von Loopback erbrachten Services innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Loopback wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

5. Änderung der Entgelte

5.1

Loopback ist , vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.4 , berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in dieser Ziffer nachfolgend aufgeführten Grundsätze der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Berechnung der Entgelte maßgeblich sind.

5.2

Eine Erhöhung der Entgelte kommt danach insbesondere in Betracht, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung und Nutzung von Hard- und Software, Energie, die Bereitstellung und/oder Nutzung von Kommunikationsnetzen, die Personalkosten oder die Raumkosten der Serverstellplätze (soweit, wie in Ziffer 5.4 beschrieben, keine vorrangige Vereinbarung einer Preisanpassung vereinbart wurde) erhöhen oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Kosten für Hard- und Software, erfolgt. Loopback wird den Kunden über Entgeltänderungen spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Sofern der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang einer Mitteilung über eine Preiserhöhung mindestens in Textform widerspricht, hat Loopback das Wahlrecht, den Vertrag zu unveränderten Konditionen fortzuführen oder aber den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen.

5.3

Sofern die Preiserhöhung nur einzelne Services betrifft und für diese betroffenen Services ein Teilkündigungsrecht besteht, besteht das in Ziffer 5.2 beschriebene Kündigungsrecht im Falle des Widerspruchs des Kunden nur im Bezug auf diese betroffenen Services.

5.4

Soweit für einzelne Kostenelemente, die für die Bemessung des vertraglichen Entgelts maßgeblich sind, gesonderte Regelungen zur Preisanpassung vereinbart werden (z.B. aufgrund einer individuellen Vereinbarung oder aufgrund einer Regelung in besonderen Vertragsbedingungen von Loopback), gilt für diese Kostenelemente eine solche Vereinbarung abschließend, so dass die dort für eine Preisanpassung maßgeblichen Faktoren für eine Anpassung der Entgelte nach den weiteren Regelungen dieser Ziffer 5 nicht zu berücksichtigen sind und auch die vorstehend genannte Widerspruchs- und Kündigungsregelung für die dortige Preisanpassung nicht gilt.

6. Zahlung, Sperrung bei Zahlungsverzug

6.1

Sofern die Zahlung mittels SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wurde, wird der Kunde Loopback ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren erteilen, um alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Loopback kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Die Frist für die Pre-Notification wird auf einen Tag verkürzt. Die Pre-Notification erfolgt per E-Mail an den Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, Loopback den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden oder Aufwand zu ersetzen.

6.2

Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt. Es gelten die gesetzlichen Regeln des §286ff BGB betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

6.3

Gerät ein Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Gesamtbetrag entsprechend zwei monatlicher Grundentgelte in Zahlungsverzug, steht es Loopback frei, das IT- System des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

6.4

Gegen Forderungen von Loopback kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung von Loopback aufgerechnet werden.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung, Teilkündigung

7.1

Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.

7.2

Soweit in den beauftragten Leistungen oder in der Leistungsbeschreibung einzelner oder mehrerer vom Kunden gebuchter Services eine gesonderte Kündigungsmöglichkeit vorgesehen oder eine solche gesondert zwischen den Parteien vereinbart wurde, kann jede Partei die betreffenden Services unter Einhaltung der hierfür geltenden Frist gesondert kündigen (Teilkündigung).

7.3

Das jederzeitige Kündigungsrecht des Kunden als Besteller nach § 648 Satz 1 BGB, soweit anwendbar, wird ausgeschlossen.

7.4

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Loopback insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von insgesamt zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät; schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft; in eine wirtschaftliche Situation gerät bzw. eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden eintritt, die es wahrscheinlich macht, dass der Kunde seinen vertraglichen Pflichten regelmäßig nicht mehr nachkommen kann; gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, verstößt; schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Verpflichtungen aus Ziffern 10.6, 10.7, 10.9 oder gegen sonstige, die IT-Sicherheit oder Rechte Dritter schützende Vorgaben aus dem Vertrag verstößt; oder nationalsozialistische, rassistische, radikale, oder illegale Inhalte veröffentlicht.

7.5

Loopback ist zudem zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens gestellt und nicht innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung vom Insolvenzgericht zurückgewiesen oder zurückgenommen worden ist bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

7.6

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sofern Loopback eine entsprechende Kündigungsfunktion zur Verfügung stellt, kann der Vertrag auch innerhalb des Kundensystems wirksam gekündigt werden.

7.7

Unabhängig von der Möglichkeit der Kündigung hat der Kunde bei einzelnen Services unter Umständen die Möglichkeit, diese im Kundenportal vorübergehend hinzu- oder abzubuchen, sofern diese Möglichkeit Teil der jeweiligen Services ist bzw. dies im Rahmen des jeweiligen Services so vereinbart wurde.

8. Gewährleistung

8.1

Loopback weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Loopback gewährleistet nicht, dass von Loopback eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist.

8.2

Aufgetretene Mängel und Fehler sind Loopback unmittelbar nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen.

8.3

Soweit die vertragsgemäße Nutzung der Services infolge eines Mangels, der der Mängelhaftung unterliegt, aufgehoben ist, ist der Kunde für die Zeit, in der die Nutzung aufgehoben ist, von der Entrichtung der Vergütung für die beeinträchtigte Leistung befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Betrieb gemindert ist, hat der Kunde nur ein angemessen herabgesetztes Entgelt zu entrichten. Soweit für die von einem Mangel betroffene Leistung zwischen den Parteien gesonderte Service-Level vereinbart wurden und diese eine Herabsetzung der Vergütung vorsehen, gelten für die Herabsetzung und einen etwaigen Ausschluss der Vergütungsverpflichtung für den / die beeinträchtigten Service(s) die Regelungen des / der maßgeblichen Service Level Agreements abschließend.

8.4

Soweit die von Loopback erbrachten Services der Mängelhaftung unterliegen, steht das Wahlrecht über die Nacherfüllung Loopback zu. Ist Loopback zur Mängelbeseitigung oder zur fehlerfreien Erneuerung nicht in der Lage, wird Loopback dem Kunden Umgehungsmöglichkeiten (Workarounds) aufzeigen. Soweit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.

9. Haftung

9.1

Loopback haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

9.2

Loopback haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.3

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Loopback nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet Loopback lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

9.4

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf die in den 12 Monaten vor dem Schadensfall gezahlte Nettovergütung pro Schadensfall, sofern diese geringer als EUR 25.000,- ist, auf EUR 25.000,-.

9.5

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere mittelbare Schäden ausgeschlossen.

9.6

Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

9.7

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Loopback insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, ihm obliegende Installationen von Patches oder Updates unverzüglich durchzuführen und diese zu nutzen oder ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

9.9

Loopback haftet nicht für Unterbrechungen, Störungen, Ausfälle oder sonstige schadensverursachende Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Loopback liegen und die Loopback nicht zu vertreten hat (z.B. Hacker-Angriffe / sonstige Cyber- Risiken/Attacken).

9.10

Jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Loopback für anfängliche Mängel aufgrund von § 536a BGB ist ausgeschlossen. Für solche anfänglichen Mängel, haftet Loopback daher nur, wenn und soweit Loopback sie zu vertreten hat.

9.11

Soweit die Haftung von Loopback ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Loopback.

9.12

Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 70 TKG in jedem Fall unberührt.

9.13

Ansprüche aus entgangenem Gewinn stehen dem Kunden nicht zu.

10. Mitwirkungspflicht des Kunden, Datensicherung,

Sperrung der Anbindung an das Internet

10.1

Sofern der Kunde auf dem IT-System des Kunden Softwarelizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

10.2

Unbeschadet seiner Obliegenheit zur Mitteilung von Mängeln gemäß Ziffer 8.2 hat der Kunde Loopback bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen

10.3

Soweit nicht anders vereinbart, ist Loopback nicht verpflichtet, von Daten, die der Kunde auf das IT-System überträgt bzw. sich auf diesem befinden, Sicherungskopien zu erstellen.

10.4

Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kunde von allen Daten, die er auf das IT-System des Kunden überträgt bzw. die sich darauf befinden, Sicherungskopien in regelmäßigen Abständen mindestens 1 Mal täglich erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem IT-System des Kunden selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf das IT-System des Kunden hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.

10.5

Der Kunde ist verpflichtet, Loopback seine vollständige Firmierung und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), eine gültige E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer anzugeben. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Loopback jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.

10.6

Der Kunde verpflichtet sich, durch den Betrieb von EDV-Systemen die IT- Infrastruktur-Einrichtungen von Loopback sowie die allgemeine IT-Sicherheit nicht zu beeinträchtigen (z.B. Einsatz von Techniken, die Hardware und Netzwerk in besonderem Maße überlasten und negative Auswirkungen auch auf die Server oder Systeme anderer Kunden haben). Loopback kann derartige EDV-Systeme vom Zugriff durch Dritte ausschließen bzw. die Netzanbindung an diese EDV-Systeme sperren, bis der Kunde die eingesetzten Techniken, die die IT-Sicherheit gefährden, beseitigt/deaktiviert hat.

10.7

Der Kunde verpflichtet sich, auf dem IT-System des Kunden keine rechtswidrigen oder Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde darf keine urheberrechtlich geschützten Inhalte unberechtigt auf dem IT-System des Kunden anbieten oder verbreiten. Insbesondere das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Links zur Verfügung zu stellen, die auf solche P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb der Server oder des Kommunikationsnetzes von Loopback oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von Loopback abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von Loopback zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen: unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking); Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing/offene Mail-Relays); Betrieb von IRC-bezogenen Diensten (Internet Relay Chat) wie z. B. Shells, Bouncer, Eggdrops; Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning); das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware; Betrieb von Anonymisierungsdiensten, offenen Proxy-Dienste oder weiteren Diensten, die vom Kunden oder Dritten zur Verschleierung ihrer Identität im Internet genutzt werden können. Der Kunde stellt Loopback von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer 10.7 einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

10.8

Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 10.6 und 10.7 sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen Loopback auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem IT-System des Kunden abgelegten Inhalte über das Internet, ist Loopback berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft einzustellen oder anderweitig zu sperren, wenn der Kunde solche Inhalte nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung selbst sperrt. Im Falle (i) eines erheblichen Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen, (ii) besonderer Eilbedürftigkeit oder Gefahr im Verzug, (iii) einer nicht offensichtlich rechtswidrigen behördlichen Anordnung oder einer gerichtlichen Entscheidung sowie (iv) im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung kann Loopback die Anbindung dieser Inhalte auch ohne Vorankündigung einstellen oder anderweitig sperren; in diesem Fall wird Loopback den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

10.9

Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb der Server oder des Kommunikationsnetzes von Loopback oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von Loopback abgelegter Daten, so kann Loopback diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist Loopback auch berechtigt, die Anbindung der auf dem IT-System des Kunden abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Loopback wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

10.10

Loopback ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zum IT-System des Kunden zu sperren. Etwaige weiter gehende Ansprüche von Loopback bleiben hiervon unberührt.

11. Export- und Importkontrolle

11.1

Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Services oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen.

11.2

Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten.

11.3

Die Vertragserfüllung von Loopback steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import(kontroll)rechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

12. Datenschutz

12.1

Loopback erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Loopback. Sofern der Kunde über einen Vermittler geworben wurde, stimmt der Kunde unwiderruflich zu, dass dem Vermittler die zur Provisionsabrechnung notwendigen Daten übermittelt werden.

13. Freistellung

13.1

Der Kunde verpflichtet sich, Loopback im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14. Vertraulichkeit

14.1

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden ("Vertrauliche Informationen").

14.2

Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet werden. Eine Offenbarung gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Zudem verpflichtet sich die empfangende Partei, die Vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt Dritten zu offenbaren und nur solchen Angestellten, (externen) Mitarbeitern und Beratern zugänglich zu machen, welche die vertraulichen Informationen für den Zweck dieses Vertrages zwingend benötigen und ihrerseits entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

14.3

Mit der empfangenden Partei verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG gelten nicht als Dritte, sofern sie und ihre Angestellten, (externen) Mitarbeiter und Berater ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

14.4

Alle Rechte an den Vertraulichen Informationen verbleiben bei der offenbarenden Partei.

14.5

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe im Einzelfall festgelegt wird.

15. Änderungen dieser Bedingungen

15.1

Loopback ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird Loopback den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Loopback gegenüber in Schriftform oder in Textform widerspricht.

15.2

Alle Informationen und Erklärungen von Loopback, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das Kundenportal oder per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

16. Force Majeure

16.1

Loopback haftet nicht für Verzug oder die Nichterfüllung, wenn und soweit der Verzug oder die Nichterfüllung auf einen Grund zurückzuführen ist, der außerhalb des Loopback zumutbaren Einflussbereiches liegt, einschließlich höherer Gewalt, Arbeitskampf oder anderer Betriebsstörungen, Strom- oder Netzausfälle, Ausfall anderer Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, Erdbeben, Gewitter oder andere Naturereignisse, Blockaden, Embargos, Unruhen, Maßnahmen und Anordnungen von Regierungen, terroristischer Handlungen oder Krieg.

17. Sonstige Bestimmungen

17.1

Die Abtretung von Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

17.2

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

17.3

Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung von Loopback beruht, gegen dessen Vergütungsanspruch aufgerechnet wird.

17.4

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Loopback stimmt ihrer Geltung zu.

17.5

Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit in den vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich eine andere Form (z.B. die Textform) vorgesehen ist. Die Einhaltung der Schriftform kann durch Verwendung einer einfachen elektronischen Signatur (z.B. DocuSign) gewahrt werden.

17.6

Loopback darf auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Rahmen von Referenzen hinweisen und diese zu werblichen Zwecken nutzen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

17.7

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, keine fest angestellten oder freien Mitarbeiter, des anderen Vertragspartners, auch bis 2 Jahre nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, abzuwerben, anzustellen oder in eigenen Dienst- oder Werkvertragsverhältnissen zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung verpflichten sich die Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, an den anderen Vertragspartner. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn der andere Vertragspartner schriftlich einem solchen Vertragsverhältnis zustimmt.

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

18.1

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG)

18.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Loopback ist Saarbrücken. Loopback ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

19. Salvatorische Klausel

19.1

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.